Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen und Heilfürsorge erstatten prinzipiell die anfallenden Kosten für die Psychotherapie, denn ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeut*innen (GOP) ab. Allerdings hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen ab. Bitte klären Sie vorab, zu welchem Anteil Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Wenn Sie als Selbstzahler*in in die Praxis kommen, entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und die Therapie kann sofort beginnen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Wie im Sozialgesetzbuch (Paragraf 13 Abs. 3 SGB V) festgelegt, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass auch gesetzlich versicherten Patient*innen ein Therapieplatz in meiner Praxis ermöglicht werden kann.
Auf Nachfrage sende ich Ihnen gerne die Kostenerstattungsverfahren unterstützenden Antragsdokumente zu.
Weitere Informationen finden Sie unter:
© 2024 M.Sc. Psych. Nadine Kempf
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