Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen und Heilfürsorge erstatten zwar prinzipiell die Kosten für die Psychotherapie bei mir, denn ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeuten (GOP) ab. Allerdings hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen ab. Bitte beachten Sie, dass der GOP-Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar je 50 min (3,0 fach bzw. 131,14 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Bitte klären Sie vorab, zu welchem Anteil Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und die Therapie kann sofort beginnen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Steigerungsfaktor für die Ziffer 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten) beträgt derzeit 3,0. Das entspricht einem Honorar von 131,14€.
Wie im Sozialgesetzbuch (Paragraf 13 Abs. 3 SGB V) festgelegt, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass auch gesetzlich versicherten Patient*innen ein Therapieplatz in meiner Praxis ermöglicht werden kann.
Für den Antrag nach § 13 Abs. 3 SGB V brauchen Sie:
Auf Nachfrage sende ich Ihnen gerne das Kostenerstattungsverfahren unterstützende Antragsdokumente zu.
© 2024 M.Sc. Psych. Nadine Kempf
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