Kostenübernahme
Bitte beachten Sie, dass sich die abgerechneten Leistungen
auf die gemeinsamen
vom 01.07.2024 zwischen BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfen beziehen.
Private Krankenversicherung Beihilfe und Heilfürsorge
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen und Heilfürsorge erstatten prinzipiell die anfallenden Kosten für die Psychotherapie, denn ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeut*innen (GOP) ab. Allerdings hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen ab. Bitte klären Sie vorab, zu welchem Anteil Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Selbstzahler
Wenn Sie als Selbstzahler*in in die Praxis kommen, entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und die Therapie kann sofort beginnen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Kostenerstattungs-verfahren (Aktuell stehen leider keine Therapieplätze für gesetzlich Versicherte zu Verfügung.)
Wie im Sozialgesetzbuch (Paragraf 13 Abs. 3 SGB V) festgelegt, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass auch gesetzlich versicherten Patient*innen ein Therapieplatz in meiner Praxis ermöglicht werden kann.
- ein formloses Anschreiben, in dem Sie wegen ihrer Beschwerden die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie bei mir beantragen
- einen Nachweis in Form eines Protokolls, im dem Sie mit Datum und Uhrzeit festhalten, mindestens 5 Psychotherapeut*innen mit Kassensitz kontaktiert zu haben, die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz bzw., dass kein Telefonat zustande gekommen ist
- die Bescheinigung eines Arztes oder Psychiaters, dass Sie wegen ihrer aktuellen psychischen Beschwerden notwendigen und unaufschiebbaren psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben und eine längere Wartezeit unzumutbar wäre (sog. Dringlichkeitsbescheinigung)
- einen Nachweis der Terminservicestelle (Tel.: 116117), dass in absehbarer Zeit kein Therapieplatz bei einem/einer Therapeut*in mit Kassensitz in ihrer Nähe frei ist
- eine Stellungnahme von mir, dass ich die Behandlung von Ihnen übernehmen kann
Auf Nachfrage sende ich Ihnen gerne die Kostenerstattungsverfahren unterstützenden Antragsdokumente zu.
Weitere Informationen finden Sie unter: