Kostenübernahme

Private Krankenversicherung Beihilfe und Heilfürsorge

Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen und Heilfürsorge erstatten zwar prinzipiell die Kosten für die Psychotherapie bei  mir, denn ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeuten (GOP) ab. Allerdings hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen ab. Bitte beachten Sie, dass der GOP-Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar je 50 min (3,0 fach bzw. 131,14 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Bitte klären Sie vorab, zu welchem Anteil Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.



Selbstzahler
 

Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und die Therapie kann sofort beginnen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Steigerungsfaktor für die Ziffer 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten) beträgt derzeit 3,0. Das entspricht einem Honorar von 131,14€.


Kostenerstattungs-verfahren
 

Wie im Sozialgesetzbuch (Paragraf 13 Abs. 3 SGB V) festgelegt, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass auch gesetzlich versicherten Patient*innen ein Therapieplatz in meiner Praxis ermöglicht werden kann.

Für den Antrag nach § 13 Abs. 3 SGB V brauchen Sie:

  •  ein formloses Anschreiben, in dem Sie wegen ihrer Beschwerden die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie bei mir beantragen
  • einen Nachweis in Form eines Protokolls, im dem Sie mit Datum und Uhrzeit festhalten, mindestens 5 Psychotherapeut*innen mit Kassensitz kontaktiert zu haben, die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz bzw., dass kein Telefonat zustande gekommen ist 
  • die Bescheinigung eines Arztes oder Psychiaters, dass Sie wegen ihrer aktuellen psychischen Beschwerden notwendigen und unaufschiebbaren psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben und eine längere Wartezeit unzumutbar wäre (sog. Dringlichkeitsbescheinigung)
  • einen Nachweis der Terminservicestelle                  (Tel.: 116117), dass in absehbarer Zeit kein Therapieplatz bei einem/einer Therapeut*in mit Kassensitz in ihrer Nähe frei ist
  • eine Stellungnahme von mir, dass ich die Behandlung von Ihnen übernehmen kann

Auf Nachfrage sende ich Ihnen gerne das Kostenerstattungsverfahren unterstützende Antragsdokumente zu.

© 2024 M.Sc. Psych. Nadine Kempf

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